Studieninformationszentrum
Das Studieninformationszentrum umfasst das Studierendensekretariat und das Internationale Büro. Hier finden Sie Informationen rund um das Studium an der HfG und die Möglichkeiten eines Auslandaufenthaltes.
Leitung
Ute Schulz (sie/ihr)
T +49.69.80059-201
Schlossgrabengasse 1, EG
Studierendensekreteriat
- Immatrikulation
- Rückmeldung
- Beurlaubung
- Doppelstudium
- Exmatrikulation
- Gasthörer_innen
- Mutterschutz
- Hochschulwahlen
- Zentrale QSL-Mittel
Studierendensekretariat
T +49.69.80059-201
Schlossgrabengasse 1, EG
Öffnungszeiten
Mo-Do 10-12
während der Vorlesungszeit zusätzlich Mi 13:30-15
Mitarbeiterinnen
Eva Goliasch (sie/ihr)
T +49.69.80059-134
Andrea Merkel (sie/ihr)
T +49.69.80059-208
Beratung für geflüchtete Studierenden
Nadja Barthel (sie/ihr)
T +49.69.80059-326
Internationales Büro
- Beratung zu internationalen Austauschprogrammen
- Beratung für Outgoings und Incomings
- Umsetzung der Internationalisierungsstrategie
Internationales Büro
team.internationales@hfg-offenbach.de
Schlossgrabengasse 1, EG
ERASMUS Koordination
Ute Pichl (sie/ihr)
T +49.69.80059-149
Programm Koordination
Jana Wardag (sie/ihr)
T +49.69.80059-121
Semesterbeitrag und Rückmeldung
Mit der Rückmeldung erklären Studierende der Hochschule für Gestaltung, dass sie ihr Studium im kommenden Semester weiterführen wollen. Die Rückmeldung wird in der Regel durch rechtzeitige Überweisung des Semesterbeitrags erklärt. Nach Verbuchung des Semesterbeitrags seitens der Hochschule für Gestaltung sind Sie – sofern keine Rückmeldesperre besteht – für das folgende Semester rückgemeldet, der Studierendenausweis und die Studienbescheinigungen werden ihnen zugeschickt. Studienbescheinigungen können ab Verbuchung des Geldes auch über den eCampus heruntergeladen werden.
Bitte halten Sie diese Fristen unbedingt ein, da ansonsten die Exmatrikulation droht! Überweisen Sie den Semesterbeitrag auch, wenn Sie ein Urlaubssemester beantragen möchten. Eine Erstattung des Semestertickets ist gegebenenfalls über das RMV-Referat des Asta möglich. Nach Eingang des Semesterbeitrags erhalten Sie die Rückmeldeunterlagen (Semesterausweis, Deutschlandticket, Studienbescheinigungen). Wie genau, darüber informieren wir in den nächsten Wochen.
Allgemeine Rückmeldefristen
Sommersemester
1. bis 31. Januar (Nachfrist vom 1. bis 28./29. Februar mit zusätzlich 30 Euro Säumnisgebühr)
Wintersemester
1. bis 31. Juli (Nachfrist vom 1. bis 31. August (mit zusätzlich 30 Euro Säumnisgebühr)
Wintersemester 2024/25
Sollte der Semesterbeitrag nicht bis zum 31. Juli 2024 auf dem Konto der Hochschule eingegangen sein, wird eine Säumnisgebühr für die verspätete Rückmeldung in Höhe von 30 Euro fällig. Die Nachfrist der Rückmeldung zum Wintersemester 2024/25 beginnt am 1. August 2024 und endet am 31. August 2024. Überweisungen, die nach Ablauf der Nachfrist eingehen, sind unwirksam und führen zur Exmatrikulation.
Kosten
Der Semesterbeitrag für Studierende und Programmstudierende zum Wintersemester 2024/25 setzt sich wie folgt zusammen:
Deutschlandsemesterticket
176,40 Euro
Beitrag Studierendenschaft
10,20 Euro
Beitrag »Call a Bike«
2,25 Euro
Die Anmeldung für die vergünstigten Call a Bike-Tarife für HfG-Studierende hier (Code: HfG_WiSe_2024)
Beitrag zum Studentenwerk
86,50 Euro
Verwaltungskostenbeitrag
50,00 Euro
Gesamtbetrag
325,35 Euro
Sollte der Semesterbeitrag nach dem 31. Juli 2024 eingehen, werden zusätzlich 30 Euro fällig (Säumnisgebühr). Die Nachfrist der Rückmeldung zum Wintersemester 2024 beginnt am 1. August 2024 und endet am 31. August 2024. Der Semesterbeitrag für ERASMUS-Incomings (d.h. nur für Studierende, die für einen Austauschsemester an die HfG kommen) beträgt 275,35 Euro.
Überweisungsdaten
Überweisen Sie bitte den vorgenannten Semesterbeitrag auf das nachfolgend genannte Konto unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und Nachname, Vorname. Bitte achten Sie darauf, dass keine weiteren Begriffe im Verwendungszweck stehen und überweisen Sie rechtzeitig. Folgende Angaben sind bei Überweisungen über SEPA oder aus dem Ausland unbedingt einzutragen
- Empfänger/TO:
Hochschule für Gestaltung Offenbach - IBAN:
DE09500500000001006600 - SWIFT-BIC: HELADEFF
- Verwendungszweck: Name, Vorname, Matrikelnummer
siehe Bereich Zahlungen im eCampus
Rückzahlung Semesterbeitrag bei anschließender Exmatrikulation
Bis 31.10. bzw. 30.04.
- Deutschlandsemesterticket: Rückzahlung ist separat beim RMV-Referat (ASTA der Hochschule) unter Angabe der Bankverbindung zu beantragen
- Beitrag Studierendenschaft: wird vom Studierendensekretariat der Hochschule unter Angabe der Bankverbindung zurückgezahlt
- Beitrag zum Studentenwerk: wird vom Studierendensekretariat der Hochschule unter Angabe der Bankverbindung zurückgezahlt
- Verwaltungskostenbeitrag: wird nicht zurückgezahlt
- Verspätete Rückmeldung: wird vom Studierendensekretariat der Hochschule unter Angabe der Bankverbindung zurückgezahlt
Hinweise
Deutschlandsemesterticket
Alle Studierenden zahlen automatisch mit dem Semesterbeitrag einen Betrag für das Deutschlandsemesterticket. Die digitale Fahrkarte (Handyticket) in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis gilt ein ganzes Semester. Das DST ist bundesweit in den Verkehrsmitteln der teilnehmenden Verkehrsunternehmen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gültig. Ausnahme: IC-, EC- und ICE-Züge.
Rückerstattung des Semestertickets
Wenn Sie z.B. im Ausland oder an zwei Hochschulen gleichzeitig immatrikuliert sind, können Sie am Anfang eines Semesters die Rückerstattung des Semestertickets beantragen. Dazu einfach den Bogen downloaden, ausfüllen und mit dem passenden Nachweis bis spätestens einen Monat nach Vorlesungsbeginn an rmv@asta-hfg.de senden. Frühestens zu Beginn, spätestens zum Ende eines Semesters wird der zu rückerstattende Betrag auf das angegebene Konto überwiesen.
In folgenden Fällen kann das Semesterticket rückerstattet werden:
- Wenn Sie sich aufgrund des Studiums mindestens drei Monate des Semesters im Ausland befinden
- Bei Schwerbehinderung und wenn nach SGB IX Anspruch auf Beförderung besteht. Der Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und die dazugehörige Wertmarke muss nachgewiesen werden
- Wenn Sie nachweislich ein Urlaubssemester beantragt haben
- Wenn Sie ein Landesticket Hessen besitzen und das Deutschlandsemesterticket nachweislich während des laufenden Semesters nicht bezogen haden
- Wenn Sie an zwei Hochschulen/Universitäten im RMV-Gebiet immatrikuliert sind, kann das preiswertere RMV-Ticket erstattet werden. Haben die Tickets den gleichen Preis, kann der Betrag nur an einer Hochschule/Uni erstattet werden
- Wenn Sie mit ärztlichem Attest nachweisen können, dass Ihnen die Nutzung der Verkehrsmittel im RMV-Gebiet über mindestens drei Monate des jeweiligen Semesters nicht möglich ist/war
Die Nachweise können bis spätestens vier Wochen nach Vorlesungsbeginn beim AStA eingereicht werden. Der Nachweis im Krankheitsfall kann jederzeit während des laufenden Semesters sowie bis zu vier Wochen nach Vorlesungsbeginn im anschließenden Semester eingereicht werden.
Das RMV-Referat ist bemüht, die Rückerstattungen zeitnah vorzunehmen. Da die Rückerstattungen aber gewisse Prozesse durchlaufen müssen, erfolgen sie in der Regel Ende November für das Wintersemester bzw. Ende Mai für das Sommersemester. Der AStA übernimmt diese Aufgabe ehrenamtlich und ist nicht Vollzeit erreichbar.
Diplomandinnen und Diplomanden/AbsolventInnen
Studierende, die zu Beginn eines Semesters den letzten Teil der Abschlussprüfung (Präsentation) ablegen und damit das Studium beenden, haben folgende Möglichkeiten:
- Wenn nur noch die Präsentation im neuen Semester liegt, müssen Sie sich nicht zurückmelden für das neue Semester. Sie werden mit Ablauf des alten Semesters exmatrikuliert.
- Sie können sich aber auch ganz normal zurückmelden, d.h. Sie entrichten sämtliche Gebühren und Beiträge. Nach bestandener Präsentation exmatrikulieren Sie sich mit Ablauf des neuen Semesters. Sie können das Semesterticket bis zum Ende dieses Semesters weiterhin nutzen, der Semesterbeitrag wir nicht erstattet. Die bestandene Diplomprüfung müssen Sie allerdings Ihrer Krankenkasse anzeigen.
Outgoings
Studierende, die ein Austauschsemester absolvieren, müssen den vollen Semesterbeitrag fristgerecht überweisen. Die Rückerstattung des Anteils für das Deutschlandsemestertickets kann beim AStA beantragt werden.
Download
Beurlaubung
Auf Antrag können Studierende aus wichtigem Grund vom Studium beurlaubt werden. Die Gründe ergeben sich aus § 8 der Hessischen Immatrikulationsverordnung (ImmaVO):
- 1. Art und Dauer einer Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt
Nachweis: ärztliches Attest, das auch die voraussichtliche Dauer der Erkrankung bescheinigt - 2. die Ableistung einer studienbedingten Praktikumszeit, die nicht Teil des Studiums ist
Nachweis: Bestätigung des Praxisbetriebes oder Kopie des Praktikantenvertrages - 3. ein studienbedingter Auslandsaufenthalt
Nachweis: Bestätigung der Partnerhochschule; ggf. ausführliche Erklärung - 4. Zeiten des Mutterschutzes in entsprechender Anwendung des Mutterschutzgesetzes (…), die Inanspruchnahme der Elternzeit nach § 15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (…) oder die Pflege von nach ärztlichem Zeugnis pflegebedürftigen Angehörigen
Nachweis: Geburtsurkunde; ggf. persönliche Erklärung zum Verwandtschaftsverhältnis und zur Betreuung
Nachweis: ärztliche Bescheinigung - 5. Zugehörigkeit zu einem auf Bundesebene gebildeten Kader (A-, B-, C- oder D/C- Kader) eines Spitzenfachverbandes im Deutschen Olympischen Sportbund
Nachweis: Bestätigung des entsprechenden Fachverbandes - 6. Mitwirkung als ernannte oder gewählte Vertreterin oder ernannter oder gewählter Vertreter in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung.
Nachweis: Bescheinigung des entsprechenden Gremiums über Mitgliedschaft und Zeitaufwand - Ferner: Sonstige wichtige Gründe
Nachweis: ausführliche Erklärung
Weitere wichtige Hinweise zur Beurlaubung:
Die Beurlaubung setzt die Zahlung des Semesterbeitrages voraus!
Informieren Sie sich bitte vor der Beantragung eines Urlaubsemesters bei den jeweiligen zuständigen Stellen über die Auswirkungen einer Beurlaubung auf BaföG, Kindergeld und Ihre Krankenversicherung. Die Beurlaubung muss bei der entsprechenden Einrichtung gemeldet werden, da für den Zeitraum der Beurlaubung in der Regel kein BaföG und/oder Kindergeld gezahlt wird.
Der Antrag ist formlos zu richten an das Studierendensekretariat der Hochschule (bitte entsprechende Nachweise nicht vergessen).
Antragsfristen: 01.04. für das Sommersemester und 01.10. für das Wintersemester. Wenn Sie ihr Leporello (Studienbescheinigungen und Studierendenausweis) schon abgeholt haben, bitte wieder mit einreichen, da sich im Falle einer Bewilligung die aufgedruckten Fachsemester ändern.
Beurlaubte können unter Umständen die Rückerstattung des RMV Beitrages beim Asta der Hochschule beantragen Kontakt: rmv@asta-hfg.de
Eine Beurlaubung ist nicht für mehr als 6 Semester möglich. Zeiten der Inanspruchnahme von Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit sind hierauf nicht anzurechnen.
Eine Beurlaubung schließt den Erwerb von Leistungsnachweisen oder die Ablegung von Prüfungen aus.
Nach Nr. 4 bis 6 beurlaubte Studierende sind berechtigt, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen sowie Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen.
Eine rückwirkende Beurlaubung für abgeschlossene Semester ist ausgeschlossen.
Über die Bewilligung oder Ablehnung des Antrags erhalten sie schriftlich Bescheid.
Mutterschutz
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt seit dem 01.01.2018 nicht nur für Beschäftigte sondern auch für Studentinnen. Damit wird der Schutz für werdende und stillende Mütter vor Gefahren, Überforderung und gesundheitlichen Schäden vereinheitlicht. Zur Mitteilung einer Schwangerschaft füllen sie bitte dieses Formular aus.
Studieren in der Schwangerschaft
Schwangere müssen sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt Ihres Kindes nicht studieren, d.h. an Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Veranstaltungen teilnehmen. Bei Mehrlingsgeburten oder Kindern, die mit einer Behinderung geboren werden, verlängert sich die Frist auf zwölf Wochen nach der Geburt (vgl. §§ 3 Abs. 1 MuSchG, 3 Abs. 2 MuSchG). Sie dürfen aber in diesen Schutzfristen studieren, wenn Sie das ausdrücklich wollen und eine entsprechende Erklärung abgeben. Diese Erklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. (§3 Abs. 1 MuSchG)
Gefährdungen bei Lehrveranstaltungen und Praktika
Nach dem Mutterschutzgesetz ist für das Studium eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. In dieser Gefährdungsbeurteilung werden die bei Schwangeren oder Stillenden besonderen Gefährdungen ermittelt. Sollten Gefährdungen festgestellt werden, so müssen Schutzmaßnahmen und/oder Alternativen beschrieben werden, die die Gefährdung vermeiden. Die Gefährdungsbewertung erfolgt nach Bekanntgabe der Schwangerschaft durch die Fachbereiche.
Exmatrikulation
Drei Schritte zur Exmatrikulation
- Schlüssel beim Hausdienst zurückgeben
- Medien in der Bibliothek zurückgeben
- Antrag auf Exmatrikulation an das Studierendensekretariat. Der Antrag erfolgt formlos per Email an studieninfo@hfg-offenbach.de
Nennen Sie bitte:
-
den Grund der Exmatrikulation (bspw. nach Diplom, Hochschulwechsel, Studienabbruch)
-
das Datum, zu dem Sie exmatrikuliert werden möchten. Standardmäßig ist das der letzte Tag des Semesters, also der 31.03. bzw. 30.09., auf Wunsch setzen wir aber auch gerne das Tagesdatum ein.