Professur (W3) Lehrgebiet Bühnenbild/Szenischer Raum
Bewerbungen mit den entsprechenden Unterlagen sind unter der Kennziffer 80 bis zum 15. Oktober 2017 zu richten an das Präsidium der Hochschule für Gestaltung Offenbach, Schlossstr. 31, D-63065 Offenbach am Main.
An der Hochschule für Gestaltung in Offenbach am Main (HfG), Kunsthochschule des Landes Hessen mit Promotionsrecht, ist zum Wintersemester 2018/19 eine Professur (W3) für das Lehrgebiet Bühnenbild/Szenischer Raum zunächst befristet auf sechs Jahre zu besetzen.
In Anlehnung an die Ausbildungs- und Forschungsmodelle des Bauhauses und der Hochschule für Gestaltung Ulm praktiziert die HfG Offenbach eine zeitgenössische und zukunftsorientierte Lehre, die durch einen vielfältigen Austausch zwischen den freien, den angewandten und den theoretischen Fachgebieten gekennzeichnet ist. Die HfG hat ca. 700 Studierende und ca. 100 Mitarbeiter_innen.
Aufgabenbeschreibung
Lehre und Betreuung von Studierenden auf dem gesamten Gebiet des Bühnen- und Kostümbilds in den Bereichen Schauspiel, Oper, Tanz sowie des Szenischen Raums im Hinblick auf performative Praktiken im Sinne eines erweiterten Theaterbegriffs. Zu den Aufgaben gehören die künstlerisch-experimentelle Lehre und die Betreuung von Studierenden im Grund-und Hauptstudium bis zur Diplomprüfung sowie die Betreuung des künstlerischen Anteils von Doktorarbeiten im Promotionsstudiengang.
Die Auseinandersetzung mit den kulturell-ästhetischen Dimensionen des Lehrgebiets sowie mit einschlägigen Diskursen zu Theater/Performance als Teil des Lehrkonzepts ist ausdrücklich erwünscht. Die Bildung von Schnittstellen zu anderen künstlerisch-gestalterischen sowie theoretisch-wissenschaftlichen Fächern am Hause wird als selbstverständlich vorausgesetzt. Die Mitwirkung in den Selbstverwaltungsgremien der Hochschule sowie eine Zusammenarbeit mit der hessischen Theaterakademie werden erwartet.
Qualifikation
Erwartet werden in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium des Bühnen- u. Kostümbildes bzw. eines vergleichbaren Faches, hervorragende künstlerische Leistungen und mehrjährige Praxis in den oben genannten Feldern, verbunden mit einer ausgeprägten pädagogischen Befähigung.
Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen der §§ 61 und 62 Hessisches Hochschulgesetz. Die Vollzeitstelle hat ein Lehrdeputat von 18 SWS gemäß §3 Abs.3 LVVO (Hessen). Eine spätere Umwandlung in eine Professur auf Lebenszeit ist möglich. Die HfG Offenbach strebt eine Erhöhung des Anteils der Frauen in Forschung und Lehre an. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Bewerber und Bewerberinnen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.