Universitätsprofessor_in für Kunstdidaktik
Rektor der Kunsthochschule Mainz
Dr. Martin Henatsch
Kunsthochschule Mainz
Am Taubertsberg 6
55122 Mainz
An der Kunsthochschule Mainz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Universitätsprofessorin oder eines Universitätsprofessors für Kunstdidaktik
»Bes.Gr. W 2 LBesG« zu besetzen.
Die Kunsthochschule Mainz ist die einzige Kunsthochschule des Landes Rheinland-Pfalz. Sie sieht in der eigenständigen künstlerischen Entwicklung ihrer Lehramtsstudierenden die zentrale fachliche Basis für die Ausbildung von Kunstlehrerinnen und Kunstlehrern: im Klassenverbund mit den Studierenden des Diplom- Studiengangs Freie Bildende Kunst sowie begleitet von dem Studium vermittelnd-pädagogischer und theoretisch-wissenschaftlicher Fächer.
Die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber vertritt die Fachdidaktik der Bildenden Kunst in ihrer gesamten Breite in Lehre und Forschung, einschließlich der Disziplinen Kunstpädagogik, Kunstvermittlung sowie museumspädagogischer Ansätze. Die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber nimmt an der Leitung der Studiengänge in diesem Bereich teil. Dazu gehören die Beteiligung an nationalen und internationalen Forschungsprojekten und Tagungen, die Betreuung von Prüfungen, Praktika und Promotionen sowie die Kooperation mit Schulen und den Seminaren für Lehrerbildung im Bereich der Sekundarstufe II.
Weitere Vernetzung und Ausbau von fachlichen Kooperationen mit schulischen und außerschulischen Einrichtungen sowie die Mitarbeit in der Hochschulselbstverwaltung werden erwartet. Die Mitarbeit an der Weiterentwicklung des Theoriebereiches der Kunsthochschule Mainz, auch im Hinblick auf die Qualifikation für weitere Berufsfelder im Kunst- und Kulturbereich, ist erwünscht.
Das Lehrangebot der Kunstdidaktik richtet sich an die Studierenden in den Studiengängen Bachelor und Master of Education Bildende Kunst für das Lehramt an Gymnasien und im Diplomstudiengang Freie Bildende Kunst.
Die Kunsthochschule Mainz an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz verfügt über das Promotionsrecht »für Kunsttheorie und Kunstpädagogik«.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen die in § 49 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz geforderten Einstellungsvoraussetzungen erfüllen.
Neben der Promotion sind hervorragende wissenschaftliche Leistungen nachzuweisen.
Die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber soll gemäß § 49 Abs. 3 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz über eine mindestens dreijährige Schulpraxis verfügen. Ist eine schulpraktische Erfahrung nicht nachgewiesen, müssen schulpraktische Kenntnisse in den ersten drei Jahren im Rahmen einer Zielvereinbarung erworben werden. Lehrerfahrung und künstlerische Qualifikation sowie ein umfassendes Kunstverständnis werden ebenfalls vorausgesetzt.
Das Land Rheinland-Pfalz und die Kunsthochschule Mainz an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vertreten ein Konzept der intensiven Betreuung der Studierenden und erwarten deshalb eine hohe Präsenz der Lehrenden an der Universität.
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist bestrebt, den Anteil der Frauen im wissenschaftlichen Bereich zu erhöhen, und bittet daher Wissenschaftlerinnen, sich zu bewerben. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen müssen der Hochschule spätestens bis zum 06.10.2017 vorliegen. Richten Sie Ihre Bewerbung bitte sowohl postalisch als auch per E-Mail als ein PDF.

