©®™: Copyright – Gewerbliche Schutzrechte für Künstler und Designer
Hauptstudium
Modulnummer: 651 (vk) / 5515 (pg) Urheber- und Vertragsrecht
Grundzüge des Markenrechts
Logos, Corporate Design, eingetragene Marken und Domains sind jedermann ein Begriff. Aber was ist dabei jeweils geschützt und worauf muss man achten? Neben einer Einführung in das Markenrecht vermitteln Beispiele den in der Praxis bestehenden Schutz.
Grundzüge des Design- und Patentrechts
Design prägt das Erscheinungsbild unseres täglichen Lebens. Das ist die vornehme Aufgabe der Gestalter. Die Vorstellung der gesetzlichen Regelungen des Geschmacksmuster- und Urheberrechts soll dazu beitragen, dass die verklärte Überhöhung des Begriffs praktischen Anhaltspunkten zur Sicherung der Rechte weicht.
Im Anschluss werden die technischen Schutzrechte der Patente und Gebrauchsmuster unter dem Gesichtspunkt der Produktgestaltung gegenübergestellt.
Lizenzen - eine Alternative zu Pauschalrechnungen und dem Anstellungsverhältnis eines Gestalters
Das Freelancertum ist unter den Gestaltern ausgeprägter denn je. Wenn kein Anstellungsverhältnis besteht, können die Leistungen pauschal in Rechnung gestellt werden. Eine lukrative Alternative der Verwertung von Nutzungsrechten können jedoch Lizenzverträge bieten. In allen drei Fällen gilt es, die zentralen Punkte der Rechteeinräumung zu beachten.
Carsten Bildhäuser ist seit 2008 zugelassener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Gewerblicher Rechtschutz in Frankfurt am Main. Im Zuge seines beruflichen Werdegangs arbeitete er unter anderem im Europäischen Markenamt in Alicante, bereits sein Studienschwerpunkt in Freiburg und Zürich lag auf dem Schutz der Kreativität.
Dozent:
Carsten Bildhäuser
Termine:
Markenrecht
14. Juni
Design- und Patentrecht
21. Juni
Lizenzen
28. Juni
jeweils
16-18 Uhr
Ort:
Raum 306a