Präsidium der FH Frankfurt verhindert die Verschickung der Boykottbriefe – AStA klagt

Pressemitteilung des AStA der FH Frankfurt vom 24.07.2007
Die Studierendenschaft der FH FFM hat am 10.05.07 auf einer VV mit überwältigender Mehrheit beschlossen, die Zahlung der Studiengebühren am WS 07/08 zu boykottieren.
Dazu wurde ein Verein gegründet und ein Treuhandkonto eingerichtet, das von einer Rechtsanwältin verwaltet wird.
In einem Info-Schreiben an alle Studierenden wollte der AStA über den Boykott und dessen Ablauf informieren. Dazu benötigt er die Adressen der Studierenden, die ausschließlich von der Fachhochschule verwaltet werden.
Nach langwierigen Verhandlungen hat gestern das Präsidium der FH FFM beschlossen, dem AStA die Adressen nicht zur Verfügung zu stellen.
Bis zum Zeitpunkt der Herausgabe dieser Presseerklärung ist dem AStA die Begründung für die Weigerung des Präsidiums schriftlich noch nicht zugegangen. Da aber Eile geboten ist, hat der AStA beschlossen, schon jetzt an die Öffentlichkeit zu gehen.
Dem Präsidenten steht nach HHG lediglich die Rechtsaufsicht über die Studentenschaft zu. Das heißt, der Präsident darf und muss prüfen, ob der Studienbeitragsboykott rechtswidrig ist. Nach Ansicht des AStA ist der Boykott nicht rechtswidrig. Es steht den Studierenden frei, die Studiengebühren zu zahlen oder nicht; sie müssen dann ‚lediglich’ die Konsequenzen tragen: die Androhung und gegebenenfalls die Vollziehung der Zwangsexmatrikulation.
Das Präsidium scheint aber insoweit gar nicht anderer Meinung als der AStA zu sein, sondern stößt sich offenbar am Inhalt des Anschreibens an die Studierenden. Dies wäre aber keine Rechtsaufsicht mehr sondern inhaltliche Kontrolle und damit eine dem Präsidenten nicht zustehende Fachaufsicht.
Der AStA hatte sich noch Ende der vergangenen Woche zuversichtlich gezeigt, dass eine gütliche Einigung unter Wahrung des Datenschutzes möglich sei. Dies wäre nach Meinung des AStA auch im Sinne des Hochschulsenats gewesen, der sich im Mai einstimmig dafür ausgesprochen hatte, Sanktionen gegen boykottierende Studierende bis zum Urteil des Staatsgerichtshofes auszusetzen.
„Die rechtswidrige Behinderung des Informationsrecht der Studierendenvertretung durch die Hochschulleitung zeigt, dass die Befürworter von Studiengebühren nicht bereit sind, sich an demokratische Spielregeln zu halten. Das vergiftet die Atmosphäre innerhalb der Hochschule“, kommentierte Sören Steffe, Vorstandsmitglied des AStA.
Der AStA wird diese Woche Klage gegen die Verweigerung der Adressennutzung einreichen. „Allerdings wird wertvolle Zeit verloren gehen, in der wir nicht alle Studierenden sicher über die Möglichkeit des Boykotts aufklären können“, so Nils Döller, stellvertretender Vorstand des Boykottvereins. „Wir sind jetzt auf ein Email-Schneeballsystem und aktive Mund-zu-Mund-Propaganda der Studierenden angewiesen.“
„Das Risiko einer Boykottteilnahme kann jede Studentin und jeder Student selbst einschätzen, dafür braucht es keinen Präsidenten als Vormund, der das Demonstrationsrecht der Studierenden dermaßen eingrenzt“, so Steffe, der unter anderem in diesem Verhalten des Präsidiums auch eine Fortführung der Ignoranz demokratischer Strukturen an der Hochschule sieht.
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