Verwaltungsgericht Gießen beschließt Rückzahlung der Studiengebühren
AStA Marburg fordert von Philipps Universität: Rückzahlung der Studiengebühren an alle Studierenden!
Das Verwaltungsgericht Gießen hat in einem Beschluss vom 12.11.2007 dem Antrag einer Marburger Studentin der Erziehungswissenschaft auf vorläufigen Rechtsschutz statt gegeben. Damit muss die Philipps Universität Marburg als erste hessische Universität bereits von ihr eingenommene Studiengebühren an eine Studierende zurück zahlen. Weitere Klagen von Studierenden sind vor dem Verwaltungsgericht in Gießen anhängig.
Der AStA Marburg begrüßt den Beschluss des Verwaltungsgerichts. Wir fordern von der Philipps Universität als Konsequenz aus dem Beschluss, dass Studierende, die Rechtsmittel gegen ihren Gebührenbescheid eingelegt haben, umgehend klaglos gestellt werden und dass aus Gründen der Gleichbehandlung auch allen anderen Studierenden die Gebühr zurück gezahlt wird. Die Universität ist weit über den Einzelfall hinaus in Verantwortung“, kommentiert Karin Zennig, stellvertretende Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) Marburg, den Beschluss des Verwaltungsgerichts.
„Klaglos stellen“ bedeutet vor diesem Hintergrund, allen Studierende mit noch laufenden Widersprüchen (innerhalb der Widerspruchsfrist) ebenfalls die Gebühr zurück zu erstatten.
Zennig führt weiter aus: „Der Beschluss stellt klar, dass am Grundrecht auf freie und sozial gerechte Bildung nicht einfach vorbei regiert werden kann. Für die entstandene und zu noch zu erwartende Rechtsunsicherheit an den Hochschulen sind allein das Hessische Wissenschaftsministerium und die Landesregierung verantwortlich: Gegen jede Vernunft und Kritik sollte das Gebührengesetz einfach durch gedrückt werden. Es kam zu Verwaltungspannen und erheblichen Nachteilen für die Studierenden: In Marburg z.B. wurden – wie das Gericht monierte – erst einmal alle Studierenden zahlungspflichtig, noch ehe sie Befreiungsgründe überhaupt darlegen konnten. Ferner blockierte das Wissenschaftsministerium die Ausführungssatzung der Universität mitten in der laufenden Rückmeldefrist; damit waren zum Zeitpunkt der Zahlungspflicht die genauen Befreiungsmöglichkeiten noch gar nicht geregelt.
Das Hessische Wissenschaftsministerium und die Landesregierung müssen das Gesetz umgehend stoppen. Das verfassungsrechtliche Scheitern von Studiengebühren wird mit dem Gießener Beschluss immer wahrscheinlicher. Die Entscheidung aus Gießen ist nicht nur ein manifester Sieg gegen Studiengebühren, sondern konfrontiert die Landesregierung mit den jetzt offenen Fragen: Vorwiegend Studierende mit geringem Einkommen und Vermögen mussten zur Finanzierung der Gebühr das gesetzlich vorgesehene Darlehen der Landestreuhandstelle aufnehmen. Können diese Studierenden sicher sein, dass sie nicht auf ihren privatrechtlichen Darlehnsverträgen `sitzen bleiben´? Wie soll außerdem der Nachteil bereits vollzogener Exmatrikulationen ausgeglichen werden? Und wie beabsichtigt die Landesregierung das Finanzloch der Hochschulen zu stopfen, welches sich mit der Rückzahlung der Gebühren auf tut?
„Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes drängt die Landesregierung mit dem Rücken an die Wand. Sie sollten sich darauf besser einstellen, dass ihr Gesetz keine Zukunft mehr hat.“ kommentiert Zennig abschließend.
Der AStA Marburg rät dringend allen Studierenden, Rechtsmittel gegen ihre Gebührenbescheide ein zu legen. Hierzu informieren Rechts- und Sozialberatung des AStA Marburg.
Ansprechpartnerin: Karin Zennig