24 Januar 2023

Hochschulwahlen

11:00 Uhr, Aula

Gemäß § 1 Abs. 7 der Wahlordnung endet die Amtszeit aller Gremienmitglieder am 28. Februar 2023. Deshalb finden im Wintersemester 2022/2023 Neuwahlen zu den folgenden Gremien der Hochschule für Gestaltung statt:

Senat (§ 36 HHG) / Fachbereichsräte (§ 44 HHG)

Die Wahlen zum Studierendenparlament (§ 78 HHG; und § 1 Abs. 8 der Wahlordnung) werden gleichzeitig mit den Wahlen zu den Hochschulorganen durchgeführt.

Wahlberechtigt sind gem. § 32 Abs. 3HHG:

  • die Gruppe der Professorinnen und Professoren,
  • die Gruppe der Studierenden,
  • die Gruppe der wissenschaftlichen Mitglieder sowie 
  • die Gruppe der administrativ-technischen Mitglieder.

Die Amtszeit beträgt für Vertreter_innen der Gruppe der Studierenden 1 Jahr, für die übrigen Gruppenvertreter_innen 2 Jahre.

24. Januar 2023, 11 bis 15 Uhr

Aula