HMWK veröffentlicht Vorläufigkeitsentscheidung zu Studiengebühren

Der AStA der TU Darmstadt veröffentlichte am 27.06.2007 in diesem Artikel:
Die eingereichte Verfassungsklage zeigt bereits Wirkung. Das HMWK erklärt die geplanten Studiengebühren für vorläufig. Der AStA der TU Darmstadt fordert, die Gebühren auszusetzen, bis die verfassungsmässigkeit geklärt ist.
Das hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst mit dem zuständigen Minister Udo Corts äußerte sich heute erstmals zur eingereichten Verfassungsklage und erklärt die zu erhebenden Studiengebühren für vorläufig. In einem Brief, der an alle Präsidien der hessischen Hochschulen und Universitäten verschickt wurde, heißt es:
Die Festsetzung des Studienbeitrages ist vorläufig hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Studienbeitragsgesetzes vom 16.10.2006.