Landesanwältin bedenkt Verfassungswidrigkeit

vor 17 Jahren

Eine Meldung des hr-online vom 18.08.2007

Die Landesanwältin am Hessischen Staatsgerichtshof, Ute Sacksofsky, hält Studiengebühren einem Medienbericht zufolge für verfassungswidrig. Sie habe ihre Bedenken dem Gerichtspräsidium mitgeteilt.

33 Seiten umfasse die Stellungnahme, die Sacksofsky dem Präsidium habe zukommen lassen, schreibt "Der Spiegel" in seiner neuen Ausgabe. Darin beziehe sie sich auf den Artikel 59 der Hessischen Verfassung, wonach der Unterricht an den Hochschulen grundsätzlich unentgeltlich zu sein hat.

Antrag gegen Kochs Gesetz gestellt
Die Landesanwältin halte die Klage von SPD und Grünen gegen das Studienbeitragsgesetz von Ministerpräsident Roland Koch (CDU) nicht nur für zulässig und begründet, sie habe sogar selbst einen Antrag gestellt, das umstrittene Gesetz für nichtig zu erklären, heißt es in dem Artikel des Magazins.

Dem neuen Gesetz nach sollen Hochschüler in Hessen ab dem Wintersemester mindestens 500 Euro Gebühren pro Semester bezahlen. Eine Volksklage von Gewerkschaften und Studentenvertretungen gegen die Beiträge war von 79.000 Hessen unterschrieben worden.

Hessischer Staatsgerichtshof
Der Staatsgerichtshof entscheidet über Grundrechtsklagen und Verfassungsstreitigkeiten. Ihm beigeordnet ist eine Landesanwaltschaft. Sie kann als öffentlicher Kläger selbst Verfahren einleiten und sich in allen Verfahren äußern, ohne an Weisungen gebunden zu sein. Zur Landesanwältin hat der Landtag zu Beginn der Legislaturperiode die Frankfurter Rechtsprofessorin Ute Sacksofsky gewählt. Traditionell wird die Landesanwaltschaft von der Opposition vorgeschlagen.