Resolution des Senats zu den geplanten Studiengebühren

vor 19 Jahren

Pressemitteilung [31.05.2006]


Resolution des Senats der HfG zu den geplanten Studiengebühren


Der Senat der Hochschule für Gestaltung (HfG) in Offenbach lehnt die Einführung der Studiengebühren ab und fordert die Hessische Landesregierung auf, diese zurückzunehmen. Die Abwälzung hochschul- und bildungspolitischer Verantwortung des Staates auf die Schultern der jetzt oder zukünftig Studierenden ist nicht hinzunehmen, zumal nicht eindeutig auszuschließen ist, dass die Landesregierung auf diese Weise über kurz oder lang ihre Hochschulfinanzierung zu reduzieren beabsichtigt.

Die geplanten Maßnahmen treffen in erster Linie und mit voller Härte Studierwillige und – fähige, die sozial und materiell schlechter gestellt sind, und die daher vor der Frage stehen, ob sie ein Studium überhaupt aufnehmen können oder es gar abbrechen müssen. Einerseits widerspricht dies dem Geist der Hessischen Landesverfassung, der unabhängig vom sozialen Herkommen die gleichen Zugangschancen zu Bildungsgütern will und ignoriert andererseits die sonst von Politikern immer wieder gern beschworene Tatsache, dass ein Land wie die Bundesrepublik im internationalen Wettbewerb besonders auf den „Rohstoff“ Bildung setzen muss. Im eigenen Interesse kann sich dieses Land brachliegende Begabungen, wie sie durch soziale Ausgrenzung dieser Art entstehen, nicht leisten.

Nicht hinzunehmen ist auch, dass ein nicht geringer Teil ausländischer Studierender, die für den Studienstandort Deutschland von großer Bedeutung sind, besonders hart getroffen werden, zumal sie kaum an Bankdarlehen zur Finanzierung des Studiums kommen.
Abzulehnen sind die Studiengebühren aber auch aus Gründen, die mit dem Studium an der Hochschule für Gestaltung selbst zusammenhängen. Dessen künstlerisch-wissenschaftliche Anlage ist besonders kostenintensiv, da sie von den Studierenden nicht nur Aufwendungen für wissenschaftliches Lehrmaterial verlangt, sondern auch erhebliche Aufwendungen für die künstlerische Ausbildung. Besonders in den stark technisch-basierten Studienschwerpunkten führt das etwa bei Vordiplom- und Diplomarbeiten zu hohen finanziellen Belastungen und nicht selten zur Ansammlung von Schulden.
Im Übrigen ist abzusehen, dass die Studierenden in einen unzumutbaren Teufelskreis getrieben werden: Zur Finanzierung des derart noch teurer gewordenen Studiums ist zusätzliches Arbeiten nötig; das führt erwartbar zur Überschreitung der Regelstudienzeit, was wiederum eine drastische Erhöhung der Studiengebühren nach sich zieht. Auch dies ist keinesfalls hinzunehmen.
Aus all diesen Gründen bekundet der Senat seine Solidarität mit den Studierenden und schließt sich ihren Forderungen nach Rücknahme der Studiengebühren an.

Mit der Bitte um Veröffentlichung / Belegexemplar erbeten