Studentenwerk begrüßt Entscheidung gegen Studiengebühren

vor 17 Jahren

Berlin, 2. November 2007

Das Deutsche Studentenwerk (DSW) begrüßt die vorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen vom 30. Oktober. Das Gericht formuliert darin ernsthafte Zweifel, ob Studiengebühren mit der hessischen Landesverfassung vereinbar seien. DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde sagte in Berlin: „Das Gericht bestätigt in zwei zentralen Punkten unsere Argumentation, die wir von Anfang gegen die Einführung von Studiengebühren in Hessen vorgebracht haben. Erstens verstoßen sie gegen das in der hessischen Verfassung verbriefte Recht auf unentgeltlichen Unterricht auch an den Hochschulen. Zweitens sind Studiengebühren-Darlehen nicht die Antwort auf die Auflage des Bundesverfassungsgerichts, Studiengebühren sozialverträglich zu gestalten. Wenig finanzkräftige Studierende müssen sich verschulden. Wer die Studiengebühren leichter bezahlen kann, ist dagegen schuldenfrei und hat einen ungleich leichteren Start ins Berufsleben.“

Meyer auf der Heyde wiederholte die Forderung des Deutschen Studentenwerks, bei den Studiengebühren auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Studierenden Rücksicht zu nehmen. „Darlehen sind keine Lösung. Die hessische Landesregierung wird nicht umhin können, von Darlehen auf Zuschüsse umzustellen für all jene Studierende, für die die 500 Euro im Semester eine erhebliche Belastung darstellen. Für die BAföG-geförderten Studierenden in Hessen zum Beispiel könnte die Regierung zusätzlich zu ihrem Länderanteil beim BAföG aus eigenen Landesmitteln Zuschüsse für Studiengebühren beschließen, die auch bedürftigen Nichtgeförderten gewährt werden.“

Das Deutsche Studentenwerk hatte wiederholt darauf hingewiesen, dass Studiengebühren insbesondere junge Menschen aus hochschulfernen und einkommensschwächeren Familien von einem Studium abschrecken und so die ausgeprägt soziale Selektivität des deutschen Hochschulsystems noch weiter verschärfen können.