Studiengebühren

vor 17 Jahren

Ab dem Wintersemester 2007/08 erheben die Hochschulen in Hessen Studiengebühren. Im unten aufgeführten Text erläutert Hessens Wissenschaftsminister die Umsetzung des Studienbeitragsgesetzes.

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Studienbeiträge:
Ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Studienstandortes Hessen

von Udo Corts
Hessischer Minister für Wissenschaft und Kunst

Wer zur Kasse bittet, macht sich damit in der Regel keine Freunde. Der Hessischen Landes-regierung war daher sehr wohl bewusst, dass sie bei Studierenden und auch Eltern als Betroffenen zunächst wenig Zustimmung finden würde, als sie das Studienbeitragsgesetz im vorigen Jahr auf den Weg gebracht hat. Die Proteste im vergangenen Sommer trafen die Landesregierung daher nicht unerwartet.

Es war jedoch selbstverständlich, dass die Landesregierung in einen intensiven Diskussions-prozess mit allen Beteiligten eingetreten ist, um sinnvolle Verbesserungen an dem von ihr vorgelegten Gesetzentwurf vorzunehmen. Eben so selbstverständlich ist aber auch, dass sie das Vorhaben nicht aufgegeben hat und aufgeben wird, da sie von der sachlichen Notwendigkeit und auch von der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes überzeugt ist.

Warum? Die meisten Nachbarbundesländer Hessens erheben bereits Studienbeiträge. Es wäre daher mit Blick auf die akademische Ausbildungsqualität geradezu unverantwortlich gewesen, nicht zu handeln. Denn bei Nichterhebung entsprechender Beiträge hätte sich die Studiensituation an einigen Hochschulen und Studiengängen durch einen Zustrom an Studierenden unbefriedigend entwickelt.

Erstmals müssen Studierende somit im anstehenden Wintersemester 2007/08 einen Beitrag von 500 Euro pro Semester zahlen.

Die Landesregierung hat sehr bewusst und sehr genau darauf geachtet, dass die Aufnahme eines Studiums unter dieser Vorgabe ohne zusätzliche finanzielle Belastungen während des Studiums möglich bleibt und nicht von der wirtschaftlichen Lage des Bewerbers oder der Eltern abhängt. Dies ist im Übrigen auch die entscheidende (landes)verfassungsrechtliche Voraussetzung für den Bestand des Gesetzes.

Das gilt auch und gerade für BAföG-Empfänger, die diese Unterstützung deswegen in Anspruch nehmen, weil sie sich ein Studium nicht aus eigener (wirtschaftlicher) Kraft leisten können. BAföG-Empfänger erhalten ein zinsloses Darlehen, das sie erst zurückzahlen müssen, wenn sie in ihrer beruflichen Karriere eine bestimmte Verdienstgrenze überschritten haben. Dieses günstige, weil zinslose Darlehen wird zudem mit dem BAföG-Darlehen verrechnet und entlastet die Empfänger somit spürbar.

Es ist selbstverständlich, dass es der Staat jungen Studierenden mit geringeren finanziellen Spielräumen ermöglicht, ein Studium aufzunehmen, und sie dabei unterstützt, es erfolgreich zu absolvieren. Daher sollte es aber auch ebenso selbstverständlich sein, dass sie später als erfolgreiche Absolventen von dieser finanziellen Unterstützung einen gewissen Anteil zurückerstatten. Zumal die Einstiegsgehälter für Akademiker deutlich über denen der Nichtakademiker liegen und das Risiko für Akademiker arbeitslos zu werden halb so hoch ist wie für Nichtakademiker. Beide Fakten sprechen im Übrigen auch klar dafür, denjenigen, die es sich leisten können, einen finanziellen Beitrag zum Studium abzuverlangen.

Bitte bedenken Sie auch: Bei dem Beitrag, den Sie leisten, handelt es sich stets um eine anteilige Mitfinanzierung der Gesamtkosten eines Studiums, die tatsächlich erheblich höher sind. Sie betragen für einen Studienplatz Betriebswirtschaftslehre 25.100 Euro, für einen Pädagogikstudienplatz 28.000 Euro, für Psychologie sind es 32.500 Euro und in der Medizin über 150.000 Euro. Diese Kosten wurden bislang ausschließlich aus Steuermitteln finanziert. In vielen nichtakademischen Ausbildungsberufen sind dagegen längst Entgelte zu entrichten. So müssen beispielsweise im Handwerk für die Qualifizierung zum Meister in der Regel fünfstellige Beträge aufgewendet werden. Studienbeiträge sind somit auch Beiträge zur sozialen Gerechtigkeit.

Für das Land und für die Studierenden sind Studienbeiträge ein Geschäft auf Gegenseitigkeit und eine gemeinsame Investition in die Zukunft – das wird mitunter übersehen.

Mit knapp 1,2 Milliarden Euro jährlich hat der Betrag, den das Land an seine Hochschulen zahlt, eine bislang nicht gekannte Höhe erreicht. Doch das Land Hessen tut noch mehr für seine Hochschulen: Ab dem kommenden Jahr wird das Land im Rahmen des Hochschulbauprogramms HEUREKA bis 2020 jährlich 250 Millionen Euro in die Verbesserung der Infrastruktur investieren. Und auch die Forschung erhält nachhaltige Impulse durch das Förderprogramm LOEWE, das ab dem Jahr 2009 jährlich eine Ausschüttung in Höhe von 90 Millionen Euro vorsieht.

Das Land investiert somit Milliarden, damit seine Hochschulen noch attraktiver und leistungsfähiger werden. Es ist daher angemessen, dass diejenigen, die vor allem von diesen Investitionen profitieren - nämlich Sie, die Studierenden - ebenfalls einen moderaten Beitrag leisten. Um so mehr, als dieses Geld bestens angelegt ist und Ihnen unmittelbar und spürbar zu Gute kommt: Die Hochschulen sind gesetzlich verpflichtet, es zu nachhaltigen qualitativen Verbesserungen in Studium und Lehre einzusetzen - und zwar zusätzlich zu dem durch den Hochschulpakt 2010 festgeschriebenen Beitrag des Landes.

Ein Weiteres kommt hinzu: Sie als Studierende stärken ihre Position gegenüber den Hoch-schulen. Wer etwas bezahlt, darf eine angemessene (Gegen)Leistung dafür verlangen. Die Einführung von Studienbeiträgen wird somit das Verhältnis zwischen Studierenden und Hochschulen buchstäblich ‚berechenbarer’ und damit für beide Seiten verlässlicher gestalten. Es liegt an Ihnen, der Leitung Ihrer Hochschule konkrete Anregungen und Forderungen zu unterbreiten und gezielt Einfluss auf die Qualität Ihres Studiums zu nehmen. Über Art und Umfang der Maßnahmen werden das Ministerium und die Hochschulen zeitnah detailliert Bericht erstatten.

Studienbeiträge sind also in mehrfacher Hinsicht eine ebenso sinn- wie wirkungsvolle Investition in Ihre persönliche Zukunft.

Dies um so mehr, als Sie noch in diesem Semester von lehr- und studienqualitätsfördernden Maßnahmen profitieren werden. Der Studienbeitrag ist fair, er ist für Sie als Studierende finanzierbar und er ist sozial ausgewogen.

Die Landesregierung hat keinen Zweifel daran, dass er dazu beitragen wird, das angestrebte Ziel einer Verbesserung der Studienbedingungen und der Qualität des Studiums rasch und nachhaltig zu erreichen.

Detaillierte Informationen zum Thema finden Sie unter www.studienbeitraege.hessen.de
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Fragen offen bleiben oder wenn Sie konstruktive Anregungen zum Thema haben. Lassen Sie uns im Gespräch bleiben!