HfG-Zollamt: Atelierstipendien

4 months ago
250105 zollamt ateliers 2025 website

Der Fachbereich Kunst der HfG Offenbach vergibt Atelierstipendien für 5 Räume der Zollamt-Studios, Offenbach, Frankfurter Straße 91. 

Einzel-, bzw. Mehrfachateliers, jew. 2 Personen 

  • 203 (20,5 m²)  
  • 309 (20,5 m²) 
  • 404 (20,5 m²)  

Mehrfachateliers, jew. 4 Personen

  • 305 (40,5 m²)  
  • 301/302 (41 m² als Doppelbüro) 

Voraussetzungen

  • Bewerbungsberechtigt sind Studierende des FB Kunst ­innerhalb der Regelstudienzeit, mindestens im 3. Semester. 
  • Für die kleineren Ateliers können sich Einzelpersonen oder Ateliergemeinschaften, für die größeren Atelier­gemeinschaften mit mindestens 2 Personen bewerben. Ateliergemeinschaften mit Studierenden aus verschiedenen Lehrgebieten sind ausdrücklich erwünscht. 

Bewerbung

  • Bewerber_innen werden gebeten, das ausgefüllte Bewerbungsformularein Portfolio mit Arbeitsproben und ein Motivationsschreiben (gebündelt in 1 PDF max. 10 MB, Nachname_Vorname.pdf als Dateiname) einzureichen. 
  • Potenzielle Ateliergemeinschaften reichen mehrere ­Bewerbungen ein, im Bewerbungsformular und ­Motiva­tionsschreiben sind die ­anderen Studierenden anzugeben.
  • Bisherige Stipendiaten_innen können einen Antrag auf eine einjährige Verlängerung stellen, dazu benötigt es eine aktualisierte Bewerbung. 
  • Die Ausschreibung erfolgt über den HfG-Newsletter und per Aushang. Studierende können außerdem von Professor_innen oder vom AStA zu einer Bewerbung aufgefordert werden. 
  • Die Bewerbungen müssen fristgerecht eingereicht ­werden: Sonntag, 02.02.2025, 24 Uhr an klein@hfg-offenbach.de

Auswahlprozess

  • Aus den Bewerbungen wählt eine Jury aus 3 Lehrenden (Professor_innen, Lehrende im Mittelbau) und 2 ­studentischen Vertreter_innen die Stipendiat_innen aus. Die Jury setzt der Fachbereich Kunst ein, sie wird von Prof. Johanna Siebein moderiert, ein Mitglied des Büros für Wissenstransfers kann den Juryprozess beratend ­begleiten. Bei der Zusammensetzung der Jury wie auch bei der Stipendiat_innen-Auswahl sollte auf ein aus­geglichenes Geschlechterverhältnis und eine ausgeglichene Fächermischung geachtet werden. 
  • Bei hoher Bewerber_innen-Zahl werden Neubewerbungen und bisherige Stipendiat_innen, die sich für 2025 zum Diplom/Master anmelden/angemeldet sind, bevorzugt ­berücksichtigt. 

Konditionen

  • Die Ateliers werden ab dem 01.04.2025 für die Dauer ­eines Jahres vergeben. 
  • Die Zollamt Ateliers Stipendiat_innen erhalten monatlich einen Atelierkostenzuschuss in Höhe der Miete ­abzüglich der Eigenbeteiligung in Höhe von 50,00 € pro Person und Monat. 
  • Nebenkosten sind von den Studierenden zu zahlen. Angesichts von Nebenkostensteigerungen in den letzten Jahren wird empfohlen deren Höhe vor Vertragsabschluss bei dem Vermieter zu erfragen.
  • Es gilt die Hausordnung der GBO für die Zollamt-Studios. 
  • Der Mietvertrag für die Ateliers wird zwischen dem/den/der Stipendiat_innen und der GBO abgeschlossen. Eine Person der Ateliergemeinschaft erklärt sich als Hauptmieter_in.