HfG-Zollamt: Atelierstipendien
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Der Fachbereich Kunst der HfG Offenbach vergibt Atelierstipendien für 5 Räume der Zollamt-Studios, Offenbach, Frankfurter Straße 91.
Einzel-, bzw. Mehrfachateliers, jew. 2 Personen
- 203 (20,5 m²)
- 309 (20,5 m²)
- 404 (20,5 m²)
Mehrfachateliers, jew. 4 Personen
- 305 (40,5 m²)
- 301/302 (41 m² als Doppelbüro)
Voraussetzungen
- Bewerbungsberechtigt sind Studierende des FB Kunst innerhalb der Regelstudienzeit, mindestens im 3. Semester.
- Für die kleineren Ateliers können sich Einzelpersonen oder Ateliergemeinschaften, für die größeren Ateliergemeinschaften mit mindestens 2 Personen bewerben. Ateliergemeinschaften mit Studierenden aus verschiedenen Lehrgebieten sind ausdrücklich erwünscht.
Bewerbung
- Bewerber_innen werden gebeten, das ausgefüllte Bewerbungsformular, ein Portfolio mit Arbeitsproben und ein Motivationsschreiben (gebündelt in 1 PDF max. 10 MB, Nachname_Vorname.pdf als Dateiname) einzureichen.
- Potenzielle Ateliergemeinschaften reichen mehrere Bewerbungen ein, im Bewerbungsformular und Motivationsschreiben sind die anderen Studierenden anzugeben.
- Bisherige Stipendiaten_innen können einen Antrag auf eine einjährige Verlängerung stellen, dazu benötigt es eine aktualisierte Bewerbung.
- Die Ausschreibung erfolgt über den HfG-Newsletter und per Aushang. Studierende können außerdem von Professor_innen oder vom AStA zu einer Bewerbung aufgefordert werden.
- Die Bewerbungen müssen fristgerecht eingereicht werden: Sonntag, 02.02.2025, 24 Uhr an klein@hfg-offenbach.de
Auswahlprozess
- Aus den Bewerbungen wählt eine Jury aus 3 Lehrenden (Professor_innen, Lehrende im Mittelbau) und 2 studentischen Vertreter_innen die Stipendiat_innen aus. Die Jury setzt der Fachbereich Kunst ein, sie wird von Prof. Johanna Siebein moderiert, ein Mitglied des Büros für Wissenstransfers kann den Juryprozess beratend begleiten. Bei der Zusammensetzung der Jury wie auch bei der Stipendiat_innen-Auswahl sollte auf ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis und eine ausgeglichene Fächermischung geachtet werden.
- Bei hoher Bewerber_innen-Zahl werden Neubewerbungen und bisherige Stipendiat_innen, die sich für 2025 zum Diplom/Master anmelden/angemeldet sind, bevorzugt berücksichtigt.
Konditionen
- Die Ateliers werden ab dem 01.04.2025 für die Dauer eines Jahres vergeben.
- Die Zollamt Ateliers Stipendiat_innen erhalten monatlich einen Atelierkostenzuschuss in Höhe der Miete abzüglich der Eigenbeteiligung in Höhe von 50,00 € pro Person und Monat.
- Nebenkosten sind von den Studierenden zu zahlen. Angesichts von Nebenkostensteigerungen in den letzten Jahren wird empfohlen deren Höhe vor Vertragsabschluss bei dem Vermieter zu erfragen.
- Es gilt die Hausordnung der GBO für die Zollamt-Studios.
- Der Mietvertrag für die Ateliers wird zwischen dem/den/der Stipendiat_innen und der GBO abgeschlossen. Eine Person der Ateliergemeinschaft erklärt sich als Hauptmieter_in.