HAB - Hessen Abschlussförderung

vor 10 Monaten

Projekt-Förderung für künstlerische/gestalterische Studien-Abschlussarbeiten in zeitbasierten Medien und Bewegtbild an teilnehmenden hessischen Hochschulen

HAB-Hochschulabschlussförderung 07: Ausschreibung zum 01.07.2024

Förderung

Antragsberechtigt sind Studierende der HfG aus dem Fachbereich Kunst und dem Fachbereich Design, die sich zur Abschlussprüfung anmelden/angemeldet haben und ein Projekt im Kern mit filmischen oder zeitbasierten/Bewegtbild bezogenen Medieninhalten/ -technologien/ -formaten verwirklichen.

Von der Förderung sind Abschlussprojekte ausdrücklich ausgeschlossen, die Bewegtbild/zeitbasierte Medien zu Zwecken der Visualisierung oder der Dokumentation von künstlerischen Werken und/oder Produkten nutzen. Im Wintersemester 2024 steht der HAB Förderung ein Etat von insgesamt 50.000,00 € zur Verfügung. Je nach Umfang des Projekts können Förderungen in Höhe von 5.000,00 €, 7.500,00 € oder 10.000,00 € für die Umsetzung (Produktion) des Abschlussprojekts beantragt werden.

Antragstellung

Folgende Unterlagen müssen als Antrag (in einem PDF!) vorgelegt werden:

  • Deckblatt (1 Din-A4-Seite) mit Name, Matrikelnummer, Titel des Projekts, Name des/der betreuenden Professor_in und Lehrenden, Antragssumme, Kontaktdaten der/des Antragstellerin/s.

  • Exposé des Abschlussprojekts (1-2 Din A4-Seiten),

  • Kalkulation mit pauschalierten Beträgen (1 Din-A4-Seite),

  • kurze Begründung der beantragten Summe; die Projektförderung ist mit drei unterschiedlichen Summen möglich, s.o. (1 Din-A4-Seite),

  • Bestätigung der/des betreuenden Professor_in und Lehrenden.

    Anträge sind zu richten an die Studiendekanin im FB Kunst, MH Gutberlet: gutberlet@hfg-offenbach.de Einsendeschluss ist der 1. Juli 2024, 24:00.
    Unvollständige und nach Ablauf der Frist eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

    Nominierung

    Eine Kommission der betreuenden Professor_innen entscheidet anhand der Anträge über die Förderung. Nominierte Studierende präsentieren ihr Projekt dem HAB Gremium und Beirat im Rahmen eines »HAB- Launch« (öffentliche Kurzpräsentation, voraussichtl. Oktober 2024 anläßlich der B3).

    Bei positivem Bescheid schließen die geförderten Kandidat_innen eine Vereinbarung mit der HfG ab, in der auch die Auszahlung geregelt wird; 85% zu Beginn des Projekts, die Anmeldung zur Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeit muss vorliegen. Nach Ablauf des halben Projektzeitraums findet ein Gespräch mit dem/der betreuenden Professor_in und Lehrenden statt. 15% der Fördersumme werden nach Fertigstellung des Projekts ausgezahlt. Ein Abbruch des Diplom-, Bachelor- oder Masterprojektes ist umgehend mitzuteilen und kann Rückzahlungsforderungen bedingen. Nach Fertigstellung werden Materialien für die HAB- Hessen.de-Website erbeten.

Zur HAB - Hessen Abschlussförderung

Vier Hochschulen aus dem Netzwerk der hessischen Film- und Medienakademie hFMA – die Hochschule für Gestaltung Offenbach, die Kunsthochschule Kassel, die Hochschule RheinMain und die Hochschule Darmstadt – starteten zum Wintersemester 2021/2022 unter dem Titel HAB – Hessen Abschlussförderung ein Projektförderprogramm zur Unterstützung von Studien-Abschlussprojekten in Kunst-, Film-, und Medienstudiengängen. Ziel der geplanten Förderung ist es, Studierende im Film- und Medienbereich bei der Entwicklung und -produktion ihrer künstlerischen/gestalterischen Abschlussprojekte mit filmischen oder (interaktiven) Medieninhalten/-technologien/-formaten in Hessen zu unterstützen.

Bewerben können sich Studierende der genannten Studiengänge in Abstimmung mit den Lehrenden der vier teilnehmenden Hochschulen mit ihrem Diplom-, Bachelor-, Master- sowie Meisterschüler_innen- Projekt. Besonders der praktisch künstlerische/gestalterische Teil des Abschlusses medialer/Bewegtbild- Arbeiten ist oft mit hohem finanziellem Aufwand verbunden. Durch die HAB-Abschlussförderung sollen derartige Projekte gestärkt und professionalisiert werden; darüber hinaus will die HAB-Abschlussförderung den Austausch zwischen den beteiligten Hochschulen – und im Rahmen der hFMA – mit den Akteur_innen des Medienstandorts Hessen stimulieren.

Verbunden mit der finanziellen Förderung ist für die ausgewählten Studierenden die Möglichkeit zur Teilnahme an Netzwerkveranstaltungen sowie an Ausstellungen und Präsentationen der Projekte auf branchenspezifischen Veranstaltungen gegeben (z.B. der B3 Biennale des bewegten Bildes Frankfurt und dem Kasseler Dokfest).

HAB Satzung:

https://www.hfg-offenbach.de/de/pages/verwaltung#satzungen

HAB Website:

https://hab-hessen.de/

Hinweise zur Vereinbarung und Einverständniserklärung:

Die geförderten Teilnehmer_innen verpflichten sich in der o.g. Vereinbarung auch, der HfG und dem HAB-Verbund Text- und (Bewegt)Bildmaterial des geförderten Projekts zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung zu stellen.
Die geförderten Teilnehmer_innen erklären sich außerdem einverstanden, dass ihr Name und Projekttitel im Zusammenhang mit der HAB im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der HfG, des HAB-Verbundes und des Landes Hessen öffentlich erwähnt werden. Die Kontaktdaten werden datenschutzkonform behandelt und nach Abschluss des Förderzeitraums gelöscht. Schließlich verpflichten sich die geförderten Teilnehmer_innen, die HAB-Abschlussförderung in den Projekt Credits und im Abspann zu nennen.

Hinweis zur Steuerpflicht:

Es gibt Stipendien, die steuerpflichtiges Einkommen darstellen. Die Frage, ob die HAB-Förderung in diese Kategorie fällt, muss der/die Empfänger_in privat durch eine_n Steuerberater_in klären lassen, da die hfg hier keine Gewähr für eine Aussage übernehmen kann.