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Hochschulrat
Rechtsgrundlage
§ 48 HessHG
Mitglieder
max. 10 Mitglieder
Amtszeit
gewählt auf vier Jahre (in der Regel zwei Amtszeiten)
Präsidium
Rechtsgrundlage
§ 43 HessHG
Mitglieder
- Präsident_in
- Kanzler_in
- 2 Vizepräsident_innen
Amtszeit
qua Amt (Präsident_in, Kanzler_in)
Amtszeit drei Jahre (Vizepräsident_innen)
Erweitertes Präsidium
Rechtsgrundlage
§ 43 HessHG
Mitglieder
- Mitglieder des Präsidiums
- Dekan_innen
- Vorsitzende_r Personalrat
- Gleichstellungsbeauftragte
- Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung
- Vorsitzende_r des AStA
Senat
Rechtsgrundlage
§ 42 HessHG,
§ 1 Abs. 2 WO
Mitglieder
- 9 Professor_innen
- 5 Studierende
- 1 wissenschaftlisches Mitglied
- 2 techn.-adm. Mitglieder
Amtszeit
für alle Gruppen:
die Hochschulwahlen finden i.d.R. Ende Januar statt
die Amtszeit beträgt:
zwei Jahre ab dem 01.03. (Profs., wiss. Mitglied, techn.-admin. Mitglieder)
ein Jahr ab dem 01.03. (Studierende)
Erweiterter Senat (Senat und Stellvertreter_innen)
Rechtsgrundlage
§ 42 Abs. 5 HessHG,
§ 20 Abs. V WO
Mitglieder
- 9 Professor_innen und deren 9 Stellvertreter_innen
- 5 Studierende und deren 5 Stellvertreter_innen
- 1 wiss. Mitglied und dessen Stellvertreter_in
- 2 techn.-adm. Mitglieder deren zwei Stellvertreter_innen
Amtszeit
für alle Gruppen:
die Hochschulwahlen finden i.d.R. Ende Januar statt
die Amtszeit beträgt:
zwei Jahre ab dem 01.03. (Profs., wiss. Mitglied, techn.-admin. Mitglieder)
ein Jahr ab dem 01.03. (Studierende)
Wahlvorstand
Rechtsgrundlage
§ 4 Wahlordnung
Mitglieder
- 1 Professor_in
- 1 Studierende_r
- 1 Mitglied aus der Gruppe der wiss. und techn.-adm. Mitglieder
Amtszeit
die Mitglieder werden benannt in der letzten Senatssitzung des SoSe benannt für die Phase der Wahlvorbereitung und -durchführung
Zentrale Vergabekommission
Rechtsgrundlage
§ 2 Vergabesatzung
Mitglieder
- 2 Studiendekan_innen
- 1 Prof. Kunst
- 1 Prof. Design
- 1 wiss. Mitglied
- 1 adm.-techn. Mitglied
- 4 Studierende Kunst
Amtszeit
für alle Gruppen:
die Amtszeit beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Tag nach der Benennung
die Mitglieder werden in der letzten Senatssitzung des SoSe benannt
Berufungskommisionen
Rechtsgrundlage
§ 63 HessHG
§ 69
Mitglieder
- 5 Mitglieder d. Professor_innen-Gruppe
- 2 Studierende
- 2 wiss. Mitglieder
Amtszeit
für die Phase des Verfahrens
Fachbereich Kunst
Fachbereichsrat Kunst
Rechtsgrundlage
§ 50 HessHG,
§1 Abs. 3 WO
Mitglieder
- 7 Professor_innen
- 3 Studierende
- 2 wiss. Mitglieder
- 1 adm.-techn. Mitglied
Amtszeit
für alle Gruppen:
die Hochschulwahlen finden i.d.R. Ende Januar statt
die Amtszeit beträgt:
zwei Jahre ab dem 01.03. (Profs., wiss. Mitglieder, techn.-admin. Mitglied)
ein Jahr ab dem 01.03. (Studierende)
Prüfungsausschuss Kunst (PA)
Rechtsgrundlage
§ 4 Prüfungsordnung Kunst
Mitglieder
- 2 Professor_innen
- 1 LfbA bzw. eine künstl./wissensch. Mitarbeiter_in
- 1 Studierende_r
Amtszeit
drei Jahre (Profs)
drei Jahre (LfbA/WiKüMi)
ein Jahr (Studierende)
Prüfungskommission Kunst
Rechtsgrundlage
§ 5 Prüfungsordnung Kunst
Mitglieder
- Studiendekan_in od. ein/e vom PA bestellte/r Professor_in
- die jeweiligen Prüfer_innen
- 2 LfbA
Amtszeit
für die jeweilige Prüfung
Aufnahmeausschuss Kunst
Rechtsgrundlage
§ 3 Aufnahmesatzung BFA/MFA
Mitglieder
- mind. 4 Professor_innen, davon (mind.) 1 Mitglied Dekanat
- 1 LfbA
- 1 künstl. Mitarbeiter_in
- 2 Studierende mit beratender Stimme
bei Aufnahme MFA mit gr. Theorieanteil:
mind. eine prof. Vertretung der Theorie-Fächer mit ber. Stimme
Amtszeit
setzt sich jedes Jahr neu zusammen
QSL-Vergabekommission Kunst
Rechtsgrundlage
§ 4 Vergabesatzung
Mitglieder
- Dekan_in
- 1 Professor_in
- 1 ein wiss. oder admin.-techn. Mitglied
- 3 Studierende
Amtszeit
für alle Gruppen:
die Amtszeit beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Tag nach der Benennung
die Mitglieder werden in der letzten FBR-Sitzung des SoSe benannt.
Fachbereich Design
Fachbereichsrat Design
Rechtsgrundlage
§ 50 HessHG,
§ 1 Abs. 3 WO
Mitglieder
- 7 Professor_innen
- 3 Studierende
- 2 wiss. Mitglieder
- 1 adm.-techn. Mitglied
Amtszeit
für alle Gruppen:
Die Hochschulwahlen finden i.d.R. Ende Januar statt.
Die Amtszeit beträgt:
zwei Jahre ab dem 01.03. (Profs., wiss. Mitglieder, techh.-admin. Mitglied)
ein Jahr ab dem 01.03. (Studierende)
Prüfungsausschuss Design
Rechtsgrundlage
§ 4 Prüfungsordnung Design
Mitglieder
2 Professor_innen
1 LfbA bzw. eine Künstl./wissensch. Mitarbeiter_in
1 Studierende_r
Amtszeit
drei Jahre (Profs., KüMiWis)
ein Jahr (Studierende)
Prüfungskommission Design
Rechtsgrundlage
§ 5 Prüfungsordnung Design
Mitglieder
- Dekan_in
- jeweils min. 1 Prüfer_in Theorie/Entwurf
- 1 Beisitzer_in
- alle Prüfer_innen, die in diesem Diplom einen Prüfling haben
Amtszeit
Wird bei jeder Prüfung neu besetzt
Aufnahmeausschuss Design
Rechtsgrundlage
Aufnahmesatzung
§ 3 BA/MA Design
Mitglieder
- Studiendekan_in
- 3 Professor_innen
- 1 Mitarbeiter_in gem. §§ 65/66 HHG
- 3 Studierende mit beratender Stimme
Amtszeit
Jedes Jahr neu
QSL-Vergabekommission Design
Rechtsgrundlage
§ 4 Vergabesatzung
Mitglieder
- Dekan_in
- 1 Professor_in
- 1 wiss. oder admin.-techn. Mitglied
- 3 Studierende
Amtszeit
für alle Gruppen:
die Amtszeit beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Tag nach der Benennung
die Mitglieder werden in der letzten FB-Sitzung des SoSe benannt.
StuPa
StuPa
Rechtsgrundlage
§ 14 der Satzung der Studierendenschaft
Mitglieder
15 Studierende
Amtszeit
ein Jahr
Amtszeit beginnt mit der konstituierenden Sitzung
STuPa-Wahlvorstand
Rechtsgrundlage
§ 15 der Satzung der Studierendenschaft
Mitglieder
3 Studierende
Amtszeit
November bis Februar
für die Phase der Wahlvorbereitung und -durchführung