Übergeordnet

Hochschulrat

Rechtsgrundlage
§ 48 HessHG
​Mitglieder
max. 10 Mitglieder
Amtszeit
​gewählt auf vier Jahre (in der Regel zwei Amtszeiten)

Präsidium

Rechtsgrundlage
§ 43 HessHG

​Mitglieder

  • Präsident_in
  • Kanzler_in
  • 2 Vizepräsident_innen

Amtszeit
qua Amt (Präsident_in, Kanzler_in)
​Amtszeit drei Jahre (Vizepräsident_innen)

Erweitertes Präsidium

Rechtsgrundlage
§ 43 HessHG

​Mitglieder

  • ​Mitglieder des Präsidiums
  • Dekan_innen
  • Vorsitzende_r Personalrat
  • Gleichstellungsbeauftragte
  • Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung
  • ​Vorsitzende_r des AStA

Senat

Rechtsgrundlage
§ 42 HessHG,
§ 1 Abs. 2 WO

​Mitglieder

  • 9 Professor_innen
  • 5 Studierende
  • ​1 wissenschaftlisches Mitglied
  • ​2 techn.-adm. Mitglieder

Amtszeit
für alle Gruppen:
die Hochschulwahlen finden i.d.R. Ende Januar statt
die Amtszeit beträgt:
zwei Jahre ab dem 01.03. (Profs., wiss. Mitglied, techn.-admin. Mitglieder)
ein Jahr ab dem 01.03. (Studierende)

Erweiterter Senat (Senat und Stellvertreter_innen)

Rechtsgrundlage
§ 42 Abs. 5 HessHG,
§ 20 Abs. V WO

​Mitglieder

  • 9 Professor_innen und deren 9 Stellvertreter_innen
  • 5 Studierende und deren 5 Stellvertreter_innen
  • 1 wiss. Mitglied und dessen Stellvertreter_in
  • 2 techn.-adm. Mitglieder deren zwei Stellvertreter_innen

​Amtszeit
für alle Gruppen:
die Hochschulwahlen finden i.d.R. Ende Januar statt
​die Amtszeit beträgt:
zwei Jahre ab dem 01.03. (Profs., wiss. Mitglied, techn.-admin. Mitglieder)
ein Jahr ab dem 01.03. (Studierende)

Wahlvorstand

Rechtsgrundlage
§ 4 Wahlordnung

Mitglieder

  • 1 Professor_in
  • 1 Studierende_r​
  • 1 Mitglied aus der Gruppe der wiss. und techn.-adm. Mitglieder​

​Amtszeit
​die Mitglieder werden benannt in der letzten Senatssitzung des SoSe benannt für die Phase der Wahlvorbereitung und -durchführung

Zentrale Vergabekommission

Rechtsgrundlage
§ 2 Vergabesatzung

​Mitglieder

  • 2 Studiendekan_innen
  • 1 Prof. Kunst
  • 1 Prof. Design
  • 1 wiss. Mitglied
  • 1 adm.-techn. Mitglied
  • ​4 Studierende Kunst

Amtszeit
​für alle Gruppen:
die Amtszeit beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Tag nach der Benennung
die Mitglieder werden in der letzten Senatssitzung des SoSe benannt

Berufungskommisionen

Rechtsgrundlage
§ 63 HessHG
​§ 69

Mitglieder

  • 5 Mitglieder d. Professor_innen-Gruppe
  • 2 Studierende
  • 2 wiss. Mitglieder

Amtszeit
für die Phase des Verfahrens

Fachbereich Kunst

Fachbereichsrat Kunst

Rechtsgrundlage
§ 50 HessHG,
​§1 Abs. 3 WO

​Mitglieder

  • 7 Professor_innen
  • 3 Studierende
  • 2 wiss. Mitglieder
  • 1 adm.-techn. Mitglied

Amtszeit
für alle Gruppen:
die Hochschulwahlen finden i.d.R.  Ende Januar statt
die Amtszeit beträgt:
​zwei Jahre ab dem 01.03. (Profs., wiss. Mitglieder, techn.-admin. Mitglied)
ein Jahr ab dem 01.03. (Studierende)

Prüfungs­ausschuss Kunst (PA)

Rechtsgrundlage
§ 4 Prüfungsordnung Kunst

​Mitglieder

  • 2 Professor_innen
  • 1 LfbA bzw. eine künstl./wissensch. Mitarbeiter_in
  • 1 Studierende_r

Amtszeit
drei Jahre (Profs)
​drei Jahre (LfbA/WiKüMi)
​ein Jahr (Studierende)

Prüfungs­kommission Kunst

Rechtsgrundlage
§ 5 Prüfungsordnung Kunst
Mitglieder

  • Studiendekan_in od. ein/e vom PA bestellte/r Professor_in
  • die jeweiligen Prüfer_innen
  • ​2 LfbA

Amtszeit
​für die jeweilige Prüfung

Aufnahmeaus­schuss Kunst

Rechtsgrundlage
§ 3 Aufnahmesatzung BFA/MFA

Mitglieder

  • mind. 4 Professor_innen, davon (mind.) 1 Mitglied Dekanat
  • 1 LfbA
  • 1 künstl. Mitarbeiter_in
  • 2 Studierende mit beratender Stimme

bei Aufnahme MFA mit gr. Theorie­anteil:
mind. eine prof. Vertretung der Theorie-Fächer mit ber. Stimme
Amtszeit
​setzt sich jedes Jahr neu zusammen

QSL-Vergabekommission Kunst

Rechtsgrundlage
​§ 4 Vergabesatzung

Mitglieder

  • Dekan_in
  • 1 Professor_in
  • 1 ein wiss. oder admin.-techn. Mitglied
  • ​3 Studierende

Amtszeit

für alle Gruppen:
die Amtszeit beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Tag nach der Benennung
die Mitglieder werden in der letzten FBR-Sitzung des SoSe benannt.

Fachbereich Design

Fachbereichsrat Design

Rechtsgrundlage
§ 50 HessHG,
§ 1 Abs. 3 WO

​​Mitglieder

  • 7 Professor_innen
  • 3 Studierende
  • 2 wiss. Mitglieder
  • 1 adm.-techn. Mitglied

Amtszeit
für alle Gruppen:
Die Hochschulwahlen finden i.d.R.  Ende Januar statt.
Die Amtszeit beträgt:
zwei Jahre ab dem 01.03. (Profs., wiss. Mitglieder, techh.-admin. Mitglied)
ein Jahr ab dem 01.03. (Studierende)

Prüfungs­ausschuss Design

Rechtsgrundlage
§ 4 Prüfungsordnung Design​
​​Mitglieder
2 Professor_innen
1 LfbA bzw. eine Künstl./wissensch. Mitarbeiter_in
​1 Studierende_r
Amtszeit
​drei Jahre (Profs., KüMiWis)
ein Jahr (Studierende)

Prüfungs­kommission Design

Rechtsgrundlage
§ 5 Prüfungsordnung Design​

​​Mitglieder

  • Dekan_in
  • jeweils min. 1 Prüfer_in Theorie/Entwurf
  • ​1 Beisitzer_in
  • alle Prüfer_innen, die in diesem Diplom einen Prüfling haben

Amtszeit
Wird bei jeder Prüfung neu besetzt

Aufnahme­ausschuss Design

Rechtsgrundlage
Aufnahmesatzung
§ 3 BA/MA Design

​​Mitglieder

  • Studiendekan_in
  • 3 Professor_innen
  • ​1 Mitarbeiter_in gem. §§ 65/66 HHG
  • 3 Studierende mit beratender Stimme

Amtszeit
Jedes Jahr neu

QSL-Vergabekommission Design

Rechtsgrundlage
§ 4 Vergabesatzung​

​​Mitglieder

  • Dekan_in
  • 1 Professor_in
  • 1 ​wiss. oder admin.-techn. Mitglied
  • ​3 Studierende

Amtszeit
für alle Gruppen:
die Amtszeit beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Tag nach der Benennung
die Mitglieder werden in der letzten FB-Sitzung des SoSe benannt.

StuPa

StuPa

Rechtsgrundlage
§ 14 der Satzung der Studierendenschaft
​​Mitglieder
15 Studierende
​Amtszeit
ein Jahr
Amtszeit beginnt mit der konstituierenden Sitzung

STuPa-Wahlvorstand

Rechtsgrundlage
​§ 15 der Satzung der Studierendenschaft
​​Mitglieder
3 Studierende
​Amtszeit
November bis Februar
für die Phase der Wahlvorbereitung und -durchführung