Familiengerechte Hochschule

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Familiengerechte Hochschule

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Studium und Familie sowie Beruf und Familie miteinander in Einklang zu bringen, stellt immer mehr Familien vor große Herausforderungen.

Die Notwendigkeit einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zeigt sich im Hochschulbereich auf besondere Weise. Hier gilt es nicht nur familiengerechte Arbeitsbedingungen für die Hochschulangestellten zu schaffen, sondern auch familiengerechte Studienbedingungen für die Studierenden zu gewährleisten.

Angebote für Studierende

Kinderbetreuung

Die HfG Offenbach bietet Studierenden mit Kind die Möglichkeit der Betreuung außerhalb der  Regelbetreuung. Hierfür wurde das Kinderzimmer eingerichtet. Die Öffnungszeiten sind individuell je nach Vorlesungen des jeweiligen Semesters.

Es ist möglich und gewünscht, sich bei Betreuungsbedarf rechtzeitig vor Semesterbeginn mit dem Kinderzimmer in Verbindung zu setzen, um die eventuell benötigten Betreuungszeiten mit den Betreuerinnen abzusprechen.

Wickelgelegenheiten

In der HfG stehen zwei Wickeltische zur Verfügung. Sie befinden sich in der Damentoilette im Altbau neben dem Durchgang zum Westflügel und im Schloss im dritten Stock in der Behindertentoilette.

Regelkinderbetreuung

Kindertagesstätten in Offenbach

Babysitter finden

Babysitter in Offenbach

Wichtige Links

  • Informationen zum Auslandsstudium mit Kind hier.
  • Informationen zur Möglichkeit der Beurlaubung vom Studium finden Sie hier.
  • Unverbindliche Voranmeldung für das HfG-Kinderzimmer hier.
  • Informationen zum Mutterschutz hier.
  • Ratgeber Bankvollmacht / Kontovollmacht für den Pflegefall hier.

Für werdende Eltern hält die HfG ein Begrüßungsgeschenk bereit. Bitte kontaktieren Sie Sabine Klein.

Weitere Informationen zur Elternschaft finden Sie hier.

Pflege

Kontakt

Marlit Budis

budis@hfg-offenbach.de

T +49 (0)69/800 59 191

Nach Terminabsprache mittwochs und donnerstags.

Alle Anfragen werden vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht.

Pflege-Guide

Ein Pflegefall kann plötzlich eintreten, sich aber auch schleichend verschlimmern. Nicht nur ältere Angehörige, sondern auch Ehegatten oder Kinder können betroffen sein. 

Typisch für pflegende Angehörige ist es, dass sie sehr lange versuchen, die Pflegeverantwortung alleine zu tragen. Dabei kann mit einer guten Unterstützung der hohen Belastung, die aus einer Pflegesituation entstehen kann, begegnet und vorgebeugt werden. Mit dem demografischen Wandel steigt die personalpolitische Brisanz des Themas Pflege. Zwei von drei Beschäftigten rechnen damit, dass sie künftig einen Angehörigen pflegen werden.

Daher gibt es bei uns an der HfG Offenbach einen Pflege-Guide, der Beschäftigte und Studierende bei allen Fragen rund um die Pflege und bei der Vereinbarkeit von Beruf oder Studium und Pflegeanforderung unterstützt.

Pflegende Angehörige übernehmen eine besondere Verantwortung, die wir als Arbeitgeber und Hochschule im Rahmen unserer Möglichkeiten anerkennen möchten.

Seit November 2024 bietet Marlit Budis Unterstützung als Pflege-Guide an, um Mitarbeitenden und Studierenden der HfG zu helfen, eine erforderliche Pflege-Verantwortung zu übernehmen, sich auf eine Pflege-Situation adäquat vorzubereiten oder auch einfach als erste Informationsquelle.

Sie unterstützt in folgenden Aufgabenbereichen

  • Überblick vermitteln, über die wichtigsten Schritte, die in einem Pflegefall zu tun sind
  • Mitarbeitende über die innerbetrieblichen und gesetzlichen Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, sowie über das externe Hilfenetz zu informieren
  • Vermittlung von Adressen zu relevanten Anlaufstellen, für eine schnelle und kompetente Beratung
  • Erstinformationen zu notwendigen Vollmachen, Finanzierung von Pflege, Hilfenetzen, etc.

Pflege von Angehörigen

1. Information für Beschäftigte der HfG Offenbach

Flexible Arbeitszeiten

Beschäftigte der HfG haben die Möglichkeit im Rahmen ihrer Präsenzpflichten und/oder Servicezeiten, sowie abhängig von der notwendigen Aufgabenerfüllung und Erreichbarkeit, ihre Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Änderungen müssen mit den jeweiligen Vorgesetzten und der Personalabteilung abgestimmt werden.

Mobiles Arbeiten

Mit der geltenden Dienstvereinbarung der HfG haben nicht-wissenschaftliche Voll- bzw. Teilzeitbeschäftigte die Möglichkeit mobil zu arbeiten. Beschäftigte können wöchentlich für maximal zwei Arbeitstage beziehungsweise 40% der regelmäßigen Arbeitszeit mobil arbeiten. Unter Berücksichtigung besonderer Umstände kann das mobile Arbeiten auf bis zu 100%  ausgeweitet werden. Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten können in der Dienstvereinbarung nachgelesen werden. Es bedarf der Genehmigung der Hochschulleitung, die auf schriftlichem Antrag gewährt werden kann. Ein Rechtsanspruch der Beschäftigten besteht nicht.

Reduzierung von Arbeitszeit

Beschäftigte der HfG Offenbach haben die Möglichkeit in Teilzeit zu arbeiten, um das Berufs-   und Privatleben besser aufeinander abstimmen zu können. Vertragsänderungen werden mit         den jeweiligen Vorgesetzten und der Personalabteilung abgestimmt.

2. Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz

Auszeit im Akutfall (kurzzeitige Arbeitsverhinderung § 2 PflegeZG):

  • Wenn Sie Zeit für die Organisation einer akuten Pflegesituation benötigen, können Sie bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben.
  • Während der Auszeit im Akutfall bzw. der sogenannten kurzzeitigen Arbeitsverhinderung haben Sie - begrenzt auf jährlich zehn Arbeitstage - für eine pflegebedürftige Person, Anspruch auf ein Pflegeunterstützungsgeld. Dieses können Sie bei der Pflegeversicherung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen beantragen.

Pflegezeit (PZ § 3 PflegeZG):

  • ​​Beschäftigte haben die Möglichkeit, bis zu sechs Monate ganz oder teilweise aus dem Beruf auszusteigen, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen.
  • Für die Betreuung minderjähriger, pflegebedürftiger naher Angehöriger, auch in außerhäuslicher Umgebung, besteht ebenfalls die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen Freistellung.
  • ​Beschäftigte, die die Pflegezeit bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen, haben einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen.
  • ​Das Pflegezeitgesetz gilt nicht für Beamtinnen und Beamte. Somit können sie die Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz nicht in Anspruch nehmen.
  • Beamte haben die Möglichkeit, eine Verringerung ihrer Arbeitszeit, bzw. auch eine komplette Freistellung, zur Betreuung und Pflege von pflegebedürftigen nahen Angehörigen, bei ihrem Dienstherrn zu beantragen. Das zinsfreie Darlehen können sie während dieser Zeit nicht in Anspruch nehmen, jedoch gewährt der Dienstherr einen Vorschuss auf zukünftige Dienstbezüge.

Familienpflegezeit (FPfZ § 2 FPfZG):

  • Wenn nahe Angehörige länger pflegebedürftig sind, haben Sie einen Anspruch darauf, bis zu 24 Monate Ihre Arbeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren, um diese in häuslicher Umgebung zu pflegen.
  • Für die Betreuung minderjähriger, pflegebedürftiger naher Angehöriger, auch in außerhäuslicher Umgebung, besteht ebenfalls die Möglichkeit einer teilweisen Freistellung.
  • ​Beschäftigte, die die Familienpflegezeit bis zu 24 Monate in Anspruch nehmen, haben in dieser Zeit einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen.

Begleitung in der letzten Lebensphase:

  • Für die Begleitung von nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase gibt es für Beschäftigte die Möglichkeit einer bis zu drei Monate dauernden vollständigen oder teilweisen Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz.
  • ​Die Begleitung muss nicht in häuslicher Umgebung erfolgen, sie kann zum Beispiel in einem Hospiz stattfinden.
  • ​Beschäftigte, die die Begleitung in der letzten Lebensphase in Anspruch nehmen, haben einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen.

Informationsmaterial

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News

Stuhl blau3 kleiner
vor 3 Jahren

Familiengerechte Hochschule: Kinderleseplatz & Gesundheitsstühle

Die AG Familiengerechte Hochschule hat in der HfG-Bibliothek einen gemütlichen Leseplatz für Kinder eingerichtet. Außerdem wurden drei Gesundheitsstühle angeschafft, die von HfG-Angehörigen für jeweils zwei Wochen ausgeliehen werden können.

Hochschule
vor 5 Jahren

Familienfreundliche Hochschule

Die AG Familienfreundliche Hochschule der HfG Offenbach hat mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport eine Zielvereinbarung für die kommenden vier Jahre vereinbart und somit das Gütesiegel Familienfreundliche Hochschule re-zertifiziert.