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Reconciling studies and family life or work and family life is presenting more and more families with enormous challenges.

Universities reveal the need for an improved work/life balance in a particular way. Not only do there have to be family-oriented working conditions in place for the university staff, but the students also have to be guaranteed family-oriented conditions under which to study.

Services for Students

Child care

HfG Offenbach offers students with a child access to child care outside of regular hours. To this end the Kinderzimmer (supervised children’s room) was set up. The opening times are coordinated with those of the lectures in each semester individually.

Should you need child care, please contact the Kinderzimmer in good time before the start of the semester to discuss the times during which you will possibly need care with the minders.

Changing tables

The HfG has two changing tables. One is in the ladies room in the old building next to the passage to the west wing and another in the castle on the third floor in the toilet for the disabled.

Regular child care

Nurseries in Offenbach

Wichtige Links

  • Informationen zum Auslandsstudium mit Kind hier.
  • Informationen zur Möglichkeit der Beurlaubung vom Studium finden Sie hier.
  • Unverbindliche Voranmeldung für das HfG-Kinderzimmer hier.
  • Informationen zum Mutterschutz hier.
  • Ratgeber Bankvollmacht / Kontovollmacht für den Pflegefall hier.

Für werdende Eltern hält die HfG ein Begrüßungsgeschenk bereit. Bitte kontaktieren Sie Sabine Klein.

Weitere Informationen zur Elternschaft finden Sie hier.

Pflege

Kontakt

Marlit Budis

budis@hfg-offenbach.de

T +49 (0)69/800 59 191

Nach Terminabsprache mittwochs und donnerstags.

Alle Anfragen werden vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht.

Pflege-Guide

Ein Pflegefall kann plötzlich eintreten, sich aber auch schleichend verschlimmern. Nicht nur ältere Angehörige, sondern auch Ehegatten oder Kinder können betroffen sein. 

Typisch für pflegende Angehörige ist es, dass sie sehr lange versuchen, die Pflegeverantwortung alleine zu tragen. Dabei kann mit einer guten Unterstützung der hohen Belastung, die aus einer Pflegesituation entstehen kann, begegnet und vorgebeugt werden. Mit dem demografischen Wandel steigt die personalpolitische Brisanz des Themas Pflege. Zwei von drei Beschäftigten rechnen damit, dass sie künftig einen Angehörigen pflegen werden.

Daher gibt es bei uns an der HfG Offenbach einen Pflege-Guide, der Beschäftigte und Studierende bei allen Fragen rund um die Pflege und bei der Vereinbarkeit von Beruf oder Studium und Pflegeanforderung unterstützt.

Pflegende Angehörige übernehmen eine besondere Verantwortung, die wir als Arbeitgeber und Hochschule im Rahmen unserer Möglichkeiten anerkennen möchten.

Seit November 2024 bietet Marlit Budis Unterstützung als Pflege-Guide an, um Mitarbeitenden und Studierenden der HfG zu helfen, eine erforderliche Pflege-Verantwortung zu übernehmen, sich auf eine Pflege-Situation adäquat vorzubereiten oder auch einfach als erste Informationsquelle.

Sie unterstützt in folgenden Aufgabenbereichen

  • Überblick vermitteln, über die wichtigsten Schritte, die in einem Pflegefall zu tun sind
  • Mitarbeitende über die innerbetrieblichen und gesetzlichen Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, sowie über das externe Hilfenetz zu informieren
  • Vermittlung von Adressen zu relevanten Anlaufstellen, für eine schnelle und kompetente Beratung
  • Erstinformationen zu notwendigen Vollmachen, Finanzierung von Pflege, Hilfenetzen, etc.

Pflege von Angehörigen

1. Information für Beschäftigte der HfG Offenbach

Flexible Arbeitszeiten

Beschäftigte der HfG haben die Möglichkeit im Rahmen ihrer Präsenzpflichten und/oder Servicezeiten, sowie abhängig von der notwendigen Aufgabenerfüllung und Erreichbarkeit, ihre Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Änderungen müssen mit den jeweiligen Vorgesetzten und der Personalabteilung abgestimmt werden.

Mobiles Arbeiten

Mit der geltenden Dienstvereinbarung der HfG haben nicht-wissenschaftliche Voll- bzw. Teilzeitbeschäftigte die Möglichkeit mobil zu arbeiten. Beschäftigte können wöchentlich für maximal zwei Arbeitstage beziehungsweise 40% der regelmäßigen Arbeitszeit mobil arbeiten. Unter Berücksichtigung besonderer Umstände kann das mobile Arbeiten auf bis zu 100%  ausgeweitet werden. Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten können in der Dienstvereinbarung nachgelesen werden. Es bedarf der Genehmigung der Hochschulleitung, die auf schriftlichem Antrag gewährt werden kann. Ein Rechtsanspruch der Beschäftigten besteht nicht.

Reduzierung von Arbeitszeit

Beschäftigte der HfG Offenbach haben die Möglichkeit in Teilzeit zu arbeiten, um das Berufs-   und Privatleben besser aufeinander abstimmen zu können. Vertragsänderungen werden mit         den jeweiligen Vorgesetzten und der Personalabteilung abgestimmt.

2. Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz

Auszeit im Akutfall (kurzzeitige Arbeitsverhinderung § 2 PflegeZG):

  • Wenn Sie Zeit für die Organisation einer akuten Pflegesituation benötigen, können Sie bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben.
  • Während der Auszeit im Akutfall bzw. der sogenannten kurzzeitigen Arbeitsverhinderung haben Sie - begrenzt auf jährlich zehn Arbeitstage - für eine pflegebedürftige Person, Anspruch auf ein Pflegeunterstützungsgeld. Dieses können Sie bei der Pflegeversicherung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen beantragen.

Pflegezeit (PZ § 3 PflegeZG):

  • ​​Beschäftigte haben die Möglichkeit, bis zu sechs Monate ganz oder teilweise aus dem Beruf auszusteigen, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen.
  • Für die Betreuung minderjähriger, pflegebedürftiger naher Angehöriger, auch in außerhäuslicher Umgebung, besteht ebenfalls die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen Freistellung.
  • ​Beschäftigte, die die Pflegezeit bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen, haben einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen.
  • ​Das Pflegezeitgesetz gilt nicht für Beamtinnen und Beamte. Somit können sie die Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz nicht in Anspruch nehmen.
  • Beamte haben die Möglichkeit, eine Verringerung ihrer Arbeitszeit, bzw. auch eine komplette Freistellung, zur Betreuung und Pflege von pflegebedürftigen nahen Angehörigen, bei ihrem Dienstherrn zu beantragen. Das zinsfreie Darlehen können sie während dieser Zeit nicht in Anspruch nehmen, jedoch gewährt der Dienstherr einen Vorschuss auf zukünftige Dienstbezüge.

Familienpflegezeit (FPfZ § 2 FPfZG):

  • Wenn nahe Angehörige länger pflegebedürftig sind, haben Sie einen Anspruch darauf, bis zu 24 Monate Ihre Arbeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren, um diese in häuslicher Umgebung zu pflegen.
  • Für die Betreuung minderjähriger, pflegebedürftiger naher Angehöriger, auch in außerhäuslicher Umgebung, besteht ebenfalls die Möglichkeit einer teilweisen Freistellung.
  • ​Beschäftigte, die die Familienpflegezeit bis zu 24 Monate in Anspruch nehmen, haben in dieser Zeit einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen.

Begleitung in der letzten Lebensphase:

  • Für die Begleitung von nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase gibt es für Beschäftigte die Möglichkeit einer bis zu drei Monate dauernden vollständigen oder teilweisen Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz.
  • ​Die Begleitung muss nicht in häuslicher Umgebung erfolgen, sie kann zum Beispiel in einem Hospiz stattfinden.
  • ​Beschäftigte, die die Begleitung in der letzten Lebensphase in Anspruch nehmen, haben einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen.

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