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Ein Höhepunkt im 50. Jubiläumsjahr der HfG Offenbach: In der nächsten Runde des Bauprogramms HEUREKA, die Wissenschaftsministerin Angela Dorn vorgestellt hat, erhält die Hochschule für Gestaltung (HfG) Offenbach bis 2031 50 Millionen Euro zusätzlich für den Neubau im Offenbacher Hafen.

»Mit der Aufstockung der Mittel um 50 Millionen Euro stellt die hessische Landesregierung dankenswerterweise sicher, dass der geplante Neubau der HfG ausfinanziert ist und in einem Bauabschnitt realisiert werden kann. Das ist eine wunderbare Nachricht zum 50. Jubiläum der HfG und schafft wichtige Planungssicherheit für die zukünftige Entwicklung als Kreativhochburg und die hervorragende Arbeitsfähigkeit aller Studierenden, Lehrenden und Mitarbeiter_innen«, freut sich HfG-Präsident Prof. Bernd Kracke.

Die Umsetzung des bedeutsamen Neubaus der HfG am Hafen in Offenbach wurde bereits 2015 mit HEUREKA II beschlossen und im letzten Jahr wurden die Kaufverträge für das Grundstück unterschrieben. Um Kostensteigerungen zu decken und damit sicherzustellen, dass der Neubau auch wirklich abgeschlossen werden kann, werden aus der Fortschreibung des HEUREKA Programms die zusätztlichen Mittel zur Verfügung gestellt.

Mit der Aufstockung des Hochschulbauprogramm HEUREKA um hessenweit insgesamt 1,7 Milliarden soll die Planungssicherheit der Hochschulen sichergestellt werden. 

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Pressemitteilung des HMWK

3 years ago

1,7 Milliarden Euro für Sanierung und Neubau an Hessens Hochschulen

Pressemeldung 25.11.2020

Das hessische Hochschulbauprogramm HEUREKA gibt den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Kunsthochschulen mit dem Volumen von rund 1,7 Milliarden Euro Planungssicherheit bis 2031. Wissenschaftsministerin Angela Dorn hat heute in Wiesbaden die Verteilung der Mittel vorgestellt. Dabei handelt es sich um eine Aufstockung des von 2021 bis 2026 laufenden Hochschulbauprogramms HEUREKA II um 250 Millionen Euro (HEUREKA II+) sowie um das Anschlussprogramm HEUREKA III mit weiteren 1,435 Milliarden Euro von 2027 bis 2031. Zusammen mit den seit 2008 aufgelegten Programmen HEUREKA I (bis 2020; 3 Milliarden Euro) und HEUREKA II (1 Milliarde Euro) wird damit ein Rekordvolumen von insgesamt rund 5,7 Milliarden Euro erreicht.

»Dass wir HEUREKA aufstocken und fortsetzen, ist eine bundesweit herausragende Entscheidung für Investitionen in die Hochschulen. Wir zwingen unsere Hochschulen nicht in Public-Private-Partnership- und Mietmodelle, sondern bieten ihnen langfristige verlässliche Rahmenbedingungen, damit sie in ihre Gebäude und damit in gute, zukunftsfähige Lehr- und Forschungsbedingungen investieren können«, erklärt Ministerin Dorn. »Trotz der Herausforderungen für den Landeshaushalt durch die Pandemie-Folgen setzen wir HEUREKA III wie im Koalitionsvertrag angekündigt um. Für die Verteilung der Mittel gehen wir nach klaren Kriterien vor. Alle Hochschulen können prioritäre Projekte umsetzen. Zugleich legen wir einen Schwerpunkt auf die wichtige Sanierung im Bestand. Damit können vor allem die Hochschulen mit vielen alten Gebäuden weitere dringend nötige Bauvorhaben zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz und ihrer Nutzerfreundlichkeit vornehmen. Das ist wichtig, damit auch die Hochschulen einen Beitrag leisten können, die Klimakrise aufzuhalten und sich für die technischen Herausforderungen der Zukunft zu wappnen.«

Um die von den Hochschulen angemeldeten Vorhaben zu sichten, hatte das Wissenschaftsministerium einen umfangreichen Prozess mit allen Hochschulen aufgesetzt. Ein Ergebnis war, dass in vielen vor 1985 errichteten Gebäuden ein hoher Aufwand zur Anpassung an den Stand der Technik etwa bei Energieeffizienz, Barrierefreiheit und Brandschutz nötig ist. Daher setzt HEUREKA nun Schwerpunkte bei den Universitäten, die einen besonders hohen Anteil an alten und zudem auch an denkmalgeschützten Gebäuden haben. Die größten Beträge gehen daher an die Universitäten in Gießen, Marburg, Kassel und Darmstadt. Außerdem wird der Schwerpunkt von HEUREKA II auf den Kunst- und Musikhochschulen fortgeführt. 50 Millionen Euro werden als Rücklage für nötige Anpassungen eingeplant.

Wie im Hessischen Hochschulpakt vereinbart, erhalten die Hochschulen zudem von 2021 bis 2027 zusätzlich zu HEUREKA noch weitere bis zu 210 Millionen Euro für ein Infrastrukturprogramm im Rahmen des Zukunftsvertrages Studium und Lehre stärken (ZVSL-Infrastruktur) von Bund und Ländern, die sie vordringlich für die Sanierung von Lehr- und Lernflächen verwenden. Darüber hinaus unterstützt das 2018 aufgelegte Programm COME-Hochschulen (CO2-Minderungs- und Energieeffizienzprogramm) bis 2025 weiterhin die energetische Sanierung des Gebäudebestands der Hochschulen mit rund 200 Millionen Euro, wovon die Hälfte außerhalb von HEUREKA zusätzlich bereitgestellt werden.

Kontakt

Pressereferat des HMWK:

Christoph Schlein

Telefon (0611) 32 16 1012

E-Mail: pressestelle@hmwk.hessen.de 

Bauvorhaben von HfG Offenbach, HfMDK Frankfurt und Städelschule

Die Hochschulen werden nun auf Basis der Budgets ihre Planungen fortschreiben und entsprechend priorisieren. Einige Beispiele für die wichtigsten geplanten Vorhaben der Kunsthochschulen:

Hochschule für Gestaltung (HfG) Offenbach (50 Mio. Euro)

Auch für den Neubau der HfG am Hafen in Offenbach müssen nach heutigem Kenntnisstand mehr Mittel als die 2015 innerhalb von HEUREKA II reservierten eingeplant werden.

Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) Frankfurt (70 Mio. Euro)

Die Mittel für den Neubau am Kulturcampus, die 2015 geplant wurden, reichen nach heutigem Kenntnisstand bei weitem nicht aus. Für das Schwerpunkt-Vorhaben aus dem HEUREKA II-Programm sind in der Fortschreibung weitere Mittel nötig.

Städelschule Frankfurt (5 Mio. Euro)

Die Städelschule ist erst seit 2019 Hochschule des Landes. Prioritär ist Sanierung des Gebäudes Dürerstraße 24, das gemäß Übernahmevertrag an das Land übergeht. Alle anderen Liegenschaften sind gemietet. Eine mit anderen Hochschulen vergleichbare Strategie zur baulichen Entwicklung wird noch erarbeitet und ist voraussichtlich ein Thema für HEUREKA IV nach 2031.